| Jeder Vertragsgestaltung ist eines gemeinsam: Sie hält die in den sogenannten Leasingerlassen beschriebenen Regelungen ein, die – und nur die – zur steuerlichen Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft des Leasinggebers führen. Die Folge: Die Bilanzierung des geleasten Investitionsguts erfolgt bei der Leasinggesellschaft, und der Leasingnehmer kommt in den Genuss vielfältiger, zum Teil einzigartiger Vorteile. Im Mittelpunkt dieser Regelungen steht die Dauer des Leasingvertrags. |
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| Unsere Vertragsmodelle, die im Folgenden kurz skizziert werden, bieten diese Sicherheit. Es handelt sich dabei um in der Praxis bewährte, standardisierte Verträge, die im Übrigen häufig auch die wirtschaftlichsten Lösungen darstellen. Jede Vertragsform lässt aber ausreichenden Spielraum für Modalitäten, die flexibel individuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst werden können. Ergänzend dazu bieten wir – vornehmlich im Fall komplexer Vorhaben – individuelle Vertragsgestaltungen an. In diesem Zusammenhang seien unsere sich an internationalen Bilanzierungsrichtlinien wie IAS und US-GAAP orientierenden bilanzneutralen Konzeptionen genannt. |
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Vollamortisationsvertrag
Hier liegt die Vertragsdauer zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich nach den amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Innerhalb dieses Zeitraums werden die Anschaffungskosten einschließlich aller Nebenkosten des Investitionsguts über die Leasingraten voll amortisiert. Am Vertragsende bestehen seitens des Leasingnehmers keine Zahlungsverpflichtungen mehr. Zum Ablauf der Leasingdauer hat der Leasingnehmer im Allgemeinen folgende Wahlmöglichkeit: Kauf oder Vertragsverlängerung.
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Teilamortisation mit Andienungsrecht
Auch dieser Vertrag wird – wie der Vollamortisationsvertrag – über eine feste Laufzeit abgeschlossen. Die während der unkündbaren Leasingdauer zu zahlenden Leasingraten ergeben keine volle Amortisation der Anschaffungskosten sowie aller Nebenkosten, sondern lediglich eine Teilamortisation. Vollamortisation wird über den vereinbarten Restwert erzielt. Der Leasingnehmer garantiert die Erzielung des vereinbarten Restwerts. Dies erfolgt im Allgemeinen in Form des Andienungsrechts der Leasinggesellschaft.
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Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung
Wie beim Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht erfolgt auch bei diesem Vertragstyp während der unkündbaren Leasingdauer über die Leasingraten keine volle Amortisation der Anschaffungskosten und aller Nebenkosten. Der Leasingnehmer garantiert die Erzielung des vereinbarten Restwerts. Wird am Ende der Leasingdauer im Zuge des Verkaufs des Leasingobjekts ein Verkaufserlös erzielt, der über dem garantierten Restwert liegt, erfolgt die Aufteilung dieses Mehrerlöses üblicherweise nach folgendem Schlüssel: 75 Prozent an den Leasingnehmer und 25 Prozent an die Leasinggesellschaft.
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Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit (kündbar)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, auch kalkulatorische Leasingdauer genannt, abgeschlossen und kann vom Leasingnehmer nach der unkündbaren Mindestleasingdauer zu vertraglich im Voraus vereinbarten Terminen gekündigt werden. Die in diesen Fällen zu leistenden sogenannten Abschlusszahlungen sind ebenfalls im Voraus vertraglich geregelt. Sie sinken mit zunehmender Vertragslaufzeit. Auf die Abschlusszahlungen werden im Allgemeinen 90 Prozent des Verwertungserlöses des Leasingobjekts bis zur Höhe der jeweiligen Abschlusszahlung angerechnet. Die Amortisation der Anschaffungskosten einschließlich aller Nebenkosten erfolgt innerhalb der kalkulatorischen Leasingdauer.
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Welche Kriterien für die Wahl eines Vertragsmodells letztlich ausschlaggebend sind, bestimmt sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Beispielhaft seien hier zwei Aspekte genannt:
Zum einen der Effekt einer Reduzierung der Leasingraten durch Vereinbarung eines Restwerts, was hinsichtlich der Liquiditätsplanung für wünschenswert gehalten wird. Zum anderen die Überlegung, den Einsatz des geleasten Investitionsguts variabel zu gestalten, um flexibel auf veränderte Marktbedingungen reagieren zu können.
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Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Betreuer .
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